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Compliance – Hinweisgeber


Wir haben in der DAA-Gruppe ein System zur Meldung von Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten sowie von Beschwerden im Sinne des § 13 AGG eingeführt.

Die Meldestelle ist für die DAA-Stiftung Bildung und Beruf und ihre Beteiligungsgesellschaften (DAA-Gruppe) als Meldestelle für Hinweise im Sinne des § 12 HinSchG und zuständige Beschwerdestelle im Sinne des § 13 AGG eingerichtet.

Sie haben die Möglichkeit, über unsere Meldestelle Ihre Meldung abzugeben.

Sie entscheiden, ob und welche Ihrer Kontaktdaten Sie angeben und ob Sie eine Rückmeldung wünschen. Sofern Sie eine Rückmeldung wünschen und Ihre Kontaktdaten angeben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Meldung auf dem von Ihnen angegebenen Kommunikationsweg.

Im Weiteren erhalten Sie innerhalb von 3 Monaten eine Information über den Umgang mit Ihrem Hinweis einschl. etwaigen ergriffene Maßnahmen.

Ihre Meldung oder Beschwerde geht direkt an unsere externe Ombudsstelle (datenschutz nord GmbH, Dominik Bleckmann, Volljurist), die sie vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Stelle weiterleitet.

Ihre Meldungen können Sie abgeben durch:

Datenschutz nord GmbH
Konsul-Smidt-Str. 88
28217 Bremen
Telefon: +49 421 6966 32 349
E-Mail-Adresse: compliance@dsn-group.de

Sie haben die Möglichkeit, Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen abgeben:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch können Sie Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben. Den genauen Anwendungsbereich, der im Folgenden aufgeführt wird, entnehmen Sie § 2 HinSchG.

Gemäß § 13 AGG haben die beschäftigten das Recht, sich bei den zuständigen Stellen des Betriebs, des Unternehmens oder der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines in § 1 genannten Grundes (Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität) benachteiligt fühlen. Die Beschwerde ist zu prüfen und das Ergebnis der oder dem beschwerdeführenden Beschäftigten mitzuteilen.

Auszug aus Anwendungsbereich der Meldestelle gem. § 2 HinSchG

Die Meldestelle ist beispielsweise für die Entgegennahme von Meldungen über folgende Bereiche zuständig: